EEG Änderung zum 01.07.2010
Bundestag beschließt neue Solarstromvergütung ab 1.7.2010
Die neuen Vergütungssätze im Überblick
* Zusätzliche Absenkung der Vergütungssätze beschlossen
* Gesetzesentwurf und Änderungsantrag des Umweltausschusses
* Der Bundesrat wird Anfang Juni über die EEG-Novelle beraten.
* Solarstrom- Vergütungssätze
Zusätzliche Absenkung der Vergütungssätze beschlossen
Trotz massiver Widerstände wurde am 6.5.2010 im Deutschen Bundestages eine zusätzliche Absenkung der Photovoltaik-Vergütung beschlossen.
Eine entsprechende Änderung der Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedete das Parlament in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (17/1604). Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/1147) änderte der Bundestag die Berechnung für Rückgang der Förderung im Jahr 2011 und verlängerte den Vertrauensschutz auf den 25. März 2010, wenn bis zu diesem Datum ein Bebauungsplan beschlossen wurde. Ferner senkte er den Anreiz zum Eigenverbrauch bei geringen Eigenverbrauchsanteilen und setzte das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 2009 zum Belastungsausgleich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes um. Die Opposition votierte geschlossen gegen das Gesetz. Ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/1611) fand keine Mehrheit. Darin hatte die Fraktion vorgeschlagen, die Förderung zum 1. Juli 2010 um sechs Prozent für Anlagen unter zehn Kilowatt und um zehn Prozent für Dachanlagen und Freiflächen zu reduzieren.
Gesetzesentwurf und Änderungsantrag des Umweltausschusses
pdf-Download:
1) EEG-Gesetzesentwurf von CDU(CSU und FDP vom 23.03.2010, BT-Drucksache 17/1147: » Gesetzesentwurf zur Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2009 [123 KB]
2) Beschlussempfehlung und Beschluss des Umweltausschusses vom 05.05.2010: BT-Drucksache 17/1604 » Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses zum Gesetzentwurf der CDU/CSU/FDP - Drucksache 17/1147 [235 KB]
Der Bundesrat wird Anfang Juni über die EEG-Novelle beraten.
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.
(Erläuterungen aus Wikipedia)
"Ist der Bundesrat mit dem Gesetz nicht einverstanden, muss er zunächst den Vermittlungsausschuss anrufen und versuchen, hier eine Einigung mit dem Bundestag zu erzielen. Schlägt der Vermittlungsausschuss Änderungen am Gesetz vor, müssen diese zunächst vom Bundestag bestätigt werden, bevor der Bundesrat abschließend entscheidet, ob er gegen das nunmehr geänderte Gesetz Einspruch einlegt oder nicht. Macht der Vermittlungsausschuss keine Änderungsvorschläge oder kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet der Bundesrat ohne erneute Beteiligung des Bundestages über einen Einspruch gegen den dann unveränderten Gesetzesbeschluss.
Über einen Einspruch muss der Bundesrat innerhalb von zwei Wochen beschließen, wobei die Frist mit dem Eingang des Änderungsbeschlusses des Bundestages oder mit der Mitteilung des Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses über das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens beginnt.
Ein Einspruch des Bundesrates kann vom Deutschen Bundestag überstimmt werden. Beschließt der Bundesrat den Einspruch mit absoluter Mehrheit (insgesamt hat der Bundesrat 69 Stimmen, absolute Mehrheit = 35 Stimmen, Zweidrittelmehrheit = 46), kann der Einspruch nur mit der absoluten Mehrheit im Bundestag (Mehrheit der Mitglieder = Kanzlermehrheit) abgewiesen werden. Legt der Bundesrat den Einspruch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ein, müssen für die Zurückweisung des Einspruchs im Bundestag zwei Drittel der abgegebenen Stimmen zusammenkommen, mindestens jedoch die Stimmen der Hälfte aller Mitglieder. Weist der Bundestag den Einspruch nicht zurück, ist das Gesetz gescheitert."
Solarstrom- Vergütungssätze
1) Staffelvergütung für netzeingespeisten Solarstrom für Anlagen an und auf Gebäuden und Lärmschutzwänden
bis einschl. 30 kWp: 0,3288 €/kWh
> 30 bis einschl. 100 kWp: 0,3127 €/kWh
> 100 bis einschl. 1000 kWp: 0,2959 €/kWh
> 1000 kWp: 0,2467 €/kWh
2) Staffelvergütung für eigenverbrauchten Solarstrom für Anlagen an und auf Gebäuden und Lärmschutzwänden
anteilig bis zu 30 % Eigenverbrauch
bis einschl. 30 kWp: 0,165 €/kWh
> 30 bis einschl. 100 kWp: 0,1489 €/kWh
> 100 bis einschl. 500 kWp: 0,1321 €/kWh
anteilig bei über 30 % Eigenverbrauch
bis einschl. 30 kWp: 0,2088 €/kWh
> 30 bis einschl. 100 kWp: 0,1927 €/kWh
> 100 bis einschl. 500 kWp: 0,1759 €/kWh
3) Freiflächenanlagen
auf Konversionsflächen 0,253 €/kWh
auf sonstigen Flächen 0,2417 €/kWh
Bei Vorliegen eines Bebauungsplans, der vor dem 25. März 2010 beschlossen wurde, können Freiflächenanlagen auf Ackerflächen noch bis Ende des Jahres 2010 umgesetzt werden und erhalten weiterhin die Einspeisevergütung in der Höhe, als ob die Anlage vor dem 1. Juli 2010 in Betrieb genommen worden wäre. Ab 01.01.2011 wird es keine Solarstromvergütung für Anlagen auf Ackerflächen geben.
Quelle: Solarenergie-Förderverein Deustchlang e.V. (SFV)
Erneuerbare Energien Nachrichten
ZDF Mittagsmagazin
Bericht über die Vorteile Erneuerbarer Energien
Der Ölpreis steigt in schwindelnde Höhen und der Preis für Gas gleich mit. Will Otto Normalverbraucher es warm in seinen vier Wänden haben, muss er diesen Winter tief in die Tasche greifen. Nicht so im Freiburger Öko-Viertel Vauban, dank Plusenergiehäuser.
- » Link zum kompletten Artikel -





