Vermieten Sie uns Ihr Dach und verdienen Sie Geld damit.
Dachverpachtung
Es ist möglich Ihr Dach ähnlich wie eine Wohnung zu vermieten. Dies geschieht über einen festgelegten Pachtvertragszeitraum von mindestens 20 Jahren. So lange dauert die gesetzlich garantierte Abnahme des produzierten Stromes.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Auszahlung der Miete für die ersten 10 Jahre SOFORT !!
- Oder monatl. Auszahlung, über die gesamte Anlagenlaufzeit
- Wir übernehmen die vollen Investitionskosten der PV - Anlage
- Sie haben dadurch keine Liquiditätsverschlechterung
- Sicherheit duch bewährten Pachtvertrag
Voraussetzungen für eine Betreibung:
Als optimal gilt ein Standort in Süddeutschland, mit Südausrichtung, etwa 30° Neigung, verschattungsfrei und mindestens 100 qm Nutzfläche. Wir interessieren uns in erster Linie für die Bundesländer: Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Würtemberg und Hessen.
Es entsteht Ihnen keinerlei Risiko. Wir übernehmen die vollen Investitionskosten der Photovoltaik-Anlage.
Pachtvertrag
Es wird ein im kommunalen Bereich bewährter Pachtvertrag verwendet. Selbstverständlich sind Änderungen möglich. Die meisten Dachgeber und Investoren halten sich jedoch an den ausgereiften Vertragsentwurf.
Wie hoch ist die Pacht ?
Es kommt ganz auf die Qualitätsmerkmale Ihres Daches an und auf die aktuelle Nachfrage. So werden beispielsweise Gesamtpachterträge von 20 € pro genutztem Quadratmeter bezahlt. Bei einer Pachtanzahlung wird eine marktübliche Abzinsung der Gesamtpacht vorgenommen.
Beispiel:
1500 m2 Nutzfläche, Südausrichtung
Entspricht ca. 200 kWp
Gesamtpacht: 30.000 € aufgeteilt auf die Vertragslaufzeit,
oder 15.000 € Pachtanzahlung - € Abzinsung
Der Rest von 15.000 € aufgeteilt z B. in 10 Monatsraten ab dem 11. Jahr.
Zusätzlich zahlt der Investor die Pacht für das Vorlaufsjahr (Jahr der Inbetriebnahme) anteilig.
Dienstbarkeit
Dies ist ein sehr ernst zu nehmender Punkt. Es geht um ein erhebliches und unnötiges Risiko für den Investoren, das es zu vermeiden gilt.
Prinzipiell wird die finanzierende Bank eines Investors darauf bestehen, dass die Betreibung der Photovoltaikanlage, als Betreibungsrecht in das Grundbuch eingetragen wird. Ohne dieses Recht könnte ein etwaiger Käufer des Grundstückes ( z B. wenn Sie Ihr Haus veräußern würden..) den Investor auffordern, die Anlage abzubauen und mitzunehmen. Da der neue Hauseigentümer keinen Pachtvertrag unterzeichnet hat. Das wäre ein großer Schaden für den Investor.
Eine Eintragung einer Dienstbarkeit beeinträchtigt nicht ihre Liquidität. Oft steigert es sogar durch die gesicherten Pachteinnahmen den Kaufpreis des Objektes.
Erstrangige Dienstbarkeit
Die meisten Häuser sind (teilweise) fremdfinanziert. Das ist normal. In diesem Fall hat die (mit)finanzierende Bank einen Grundschuldeintrag eintragen lassen. Somit gelangt diese Bank automatisch an den ersten Rang. Sollte noch eine weitere Belastung eingetragen werden, gelangt diese an den nächsten Rang. Würde man dann noch die oben genannte Dienstbarkeit eintragen, dann käme diese an den Rang 3. Im Falle einer theoretischen Zwangsversteigerung wäre es möglich, dass ein Insolvenzverwalter nachrangige Eintragungen von Anfang an streicht, mangels Erfolgsausichten. In diesem Fall könnte er den Investor auffordern die Anlage abzubauen.
Um dies zu vermeiden, legen viele finanzierende Banken Wert darauf, die Dienstbarkeit (Recht zum Betreiben), am ersten Rang zu platzieren. Das heißt in unserem Beispiel, dass die beiden besagten Banken einen freiwilligen Rangrücktritt vorzunehmen hätten.
Tipp: Wenn Ihre Restbelastung unter 50% des Kaufpreises liegt, dann ist in der Regel ein Rangrücktritt erreichbar. Wenn die Restbelastung über 50% liegt, dann bleibt oft nur die einzige Chance einer Verpachtung, dass der Investor über IHRE Bank finanziert. Dann hat Ihre Bank vermutlich kein Problem mit dem Rangrücktritt.
Gerne berechnen wir für Sie :
Pacht contra Eigenbetreibung.
Wenn Sie sich für die Variante »Pacht« entscheiden, machen wir Ihnen gerne ein attraktives Angebot.
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