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Fördeung dezantraler Stromversorgung


Ab 2009 fördert der Gesetzgeber zusätzlich auch die dezentrale Stromversorgung. > Photovoltaik Eigenverbrauch

Das heißt Sie bekommen für den selbst genutzten Solarstrom 16,65ct / kWh Vergütung. Gleichzeitig sparen Sie den Haushaltsstrombezug (derzeit im Durchschnitt ca. 20 ct / kWh).

16,65 / kWh Eigenverbrauchsvergütung
+ 20,00 ct / kWh eingesparte Stromkosten
--------------------------------------------------
= 36,65 ct / kWh Förderung.

Für die Direkteinspeisung in das öffentliche Stromnetz erhalten Sie in 2010 33,03 ct / kWh ( < 30kWp ) und das für 20 Jahre gesetzlich Garantiert von Ihrem Energieversorger.


Mit Sonnenstrom Geld verdienen

Seit dem 1. August 2004 ist das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Kraft.

Mit Inkrafttreten des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) zum 1. August 2004 ist das Vorschaltgesetz in wesentlichen Teilen bestätigt und in einigen Details korrigiert worden. An den Vergütungssätzen für PV-Anlagen hat sich nichts geändert. Damit haben Betreiber von Solarkraftwerken für die Dauer von 20 Jahren Rechtssicherheit hinsichtlich der Vergütungssätze für die Einspeisung der von ihnen erzeugten Energie in die öffentlichen Stromnetze.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Vergütungssätze bis zum Jahr 2011 dar und berücksichtigt dabei sowohl die Degression in der Vergütung als auch die unterschiedlichen Vergütungen der Anlagenarten.

Photovoltaik - Dachflächenvergütung

Jahr der Inbetriebnahme  bis 30 kW in ct/kWh  über 30 kW in ct/kWh  ab 100 kW in ct/kWh 
2007  49,21  46,82  46,30 
2008  46,75  44,48  43,99 
2009  43,01  40,92  40,47 
2010  39,14  37,23  35,23 
2010 Sonderkürzung ab 01.07  32,88  31,27  29,59 
2010 Sonderkürzung ab 01.10  33,03  31,42  29,73 
2011 da Zubau laut Bundesnetzagentur in 2010 größer als >6.500MW  28,74  27,34  25,87 

Photovoltaik Eigenverbrauchsvergütung

Inbetriebnahme   bis 30KWp  30KWp - 100KWp  100KWp - 500KWp  
ab 01.10.2010  16,65 bis einem Anteil von 30% von der Stromerzeugung über einem Verbrauchsanteil von 30% erhöht sich die Satz auf 21,03ct/KWh   15,04 bis einem Anteil von 30% von der Stromerzeugung über einem Verbrauchsanteil von 30% erhöht sich die Satz auf 19,42ct/KWh   13,35 bis einem Anteil von 30% von der Stromerzeugung über einem Verbrauchsanteil von 30% erhöht sich die Satz auf 17,73ct/KWh  

Freiflächen- und sonstige Anlagen

Jahr der Inbetriebnahme   in ct/kWh 
2007  37,96 
2008  35,49 
2009  31,94 
2010   24,27ct/KWh Gewerbeflächen, an Autobahnen und Schienenwegen. Ackerflächen werden nicht mehr gefördert. Konversionsflächen / versiegelte Flächen erhalten eine erhöhte Vergütung von 25,37ct/KWh 

Fassadenanlagen

Jahr der Inbetriebnahme  bis 30 kW in ct/kWh  über 30 kW in ct/kWh  ab 100 kW in ct/kWh 
2007  54,21  51,82  51,30 
2008  51,75  49,48  48,99 
2009 Die Sonderförderung für Fassadenanlagen wurde gestrichen 


Einige Hinweise zu den Födermöglichkeiten

Nutzen auch Sie die Möglichkeiten des EEG und investieren Sie in eine eigene Photovoltaik-Anlage. Sie nutzen damit nicht nur die Chancen für eine attraktive finanzielle Investition, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt durch die Verringerung des CO2-Ausstosses. Als Faustregel gilt: Jedes kW Solarstrom spart ca. 1 kg CO2. Sie helfen damit, den Treibhauseffekt zu mindern und ihren Kindern eine lebenswerte Umwelt zu erhalten.