Nicht immer haben Eigentümer von Immobilien Mittel und Interesse, auf großen Objekten eigene Photovoltaikanlagen zu installieren. Mit unserer Hilfe jedoch besteht die lukrative Möglichkeit, geeignete Dachflächen ganz ohne eigene Invistitionen zu nutzen und zahlreiche Vorteile zu geniessen:
Sie nehmen entweder telefonisch, per e-Mail oder über unser Anfrageformular Kontakt zu uns auf und übermitteln uns unverbindlich den Standort des in Frage kommenden Objekts und die groben Abmessungen der Dachfläche.
Ist Ihre Dachfläche groß genug und vom Standort her grundsätzlich geeignet für eine profitable Photovoltaikanlage sehen wir uns die Sache gerne genauer an. Wir vereinbaren einen Ortstermin mit Ihnen und machen ein genaues Aufmaß. Hier spielt auch die Dachbeschaffenheit eine entscheidende Rolle. Muss das Dach erst saniert werden?
Haben wir alle notwendigen Daten planen wir die Installation einer Photovoltaikanlage und kalkulieren deren wirtschaftlichen Betrieb. Auf der Basis dieser Projektierung erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für eine Dachvermietung an uns.
Nun haben Sie Zeit, unser Angebot zu prüfen. Selbstverständlich stehen unsere Projektplaner Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Sie möchten eine notwendige Dachsanierung mit in die Vereinbarung aufnehmen oder Sie benötigen nähere Informationen über die rechtlichen Voraussetzungen? Wir verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich der Verpachtung/Vermietung von Dächern und betreuen Sie Schritt für Schritt.
Wenn alle Fragen geklärt sind wird Vertrag von uns entworfen. Auch hier profitieren Sie von unserer Erfahrung und unseren qualifizierten Mitarbeitern. Wir arbeiten mit Rechtsanwälten und Notaren zusammen, die auf die Belange beider Seiten eingehen können. Begriffe wie Grunddienstbarkeit, Sicherheiten oder Eintragungen im Grundbuch sind nicht jedem geläufig. Wir helfen bei Fragen weiter!
Nach Abschluss der Verträge ist es soweit: die Photovoltaikanlage wird installiert! Selbstverständlich wird der Bau mit Ihnen abgestimmt damit der reibungslose Betriebsablauf bei gewerblichen Objekten nicht gestört wird.
Ist die Photovoltaikanlage installiert wird auch Ihre Pachtzahlung fällig, je nachdem für welche Variante der Auszahlung Sie sich entschieden haben oder welche sonstigen vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Unter unserem Thema Kontakt finden Sie noch mehr Informationen.